Das Kindergeld ist eine Steuerleistung, die im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt ist. Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden.

Das Kindergeld beträgt monatlich

bis zum 30.06.2019:

  • für das erste und zweite Kind jeweils 194,00 Euro,
  • für das dritte Kind 200,00 Euro,
  • für das vierte und jedes weitere Kind 225,00 Euro.

ab dem 01.07.2019:

für das erste und zweite Kind jeweils 204,00 Euro,

für das dritte Kind 210,00 Euro,

für das vierte und und jedes weitere Kind jeweils 235,00 Euro.