Aktualisierte Berechnungswerte ab März 2018

In den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 18.04.2018 haben die Tarifpartner Entgelterhöhungen vereinbart.

Aufgrund der vereinbarten Gehaltssteigerungen hat sich ab dem 1. März 2018 der Grenzwert für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt nach § 76 der Kassensatzung (Entgeltgruppe 15 Stufe 6 1,133-fach) geändert.

Wichtige Berechnungswerte 2018

(pdf,  0.12 MB)