KVK ZusatzRentePlus:
Beschäftigte kommunaler Versorgungsbetriebe erhalten monatlich 50 € Arbeitgeberzuschuss

Im Rahmen der Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 1. April 2014 erfolgte auch eine Änderung des § 17 Abs. 2 Satz 3 TV-V (Tarifvertrag Versorgungsbetriebe) . Hiernach erhalten Beschäftigte eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von monatlich 50 Euro, wenn diese für den Aufbau einer Altersversorgung verwendet wird und die/der Beschäftigte einen Eigenanteil von 13 Euro erbringt.

Vor der Tarifeinigung vom 1. April 2014 wurde differenziert: Beschäftigte der originären Anwender des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe bekamen vom Arbeitgeber einen Zuschuss von 50 Euro monatlich unter der Voraussetzung, dass die/der Beschäftigte einen Entgeltumwandlungsvertrag für eine Altersversorgung abgeschlossen hatte und monatlich selbst 13 Euro einzahlte. 

Betriebe, die den TV-V freiwillig anwendeten, hatten die Wahl: Sie konnten freiwillig den Zuschuss bezahlen, mussten aber den Beschäftigten, die einen Entgeltumwandlungsvertrag abgeschlossen hatten, vermögenswirksame Leistungen in Höhe von monatlich 26 Euro zahlen.

Mit der Tarifeinigung vom 1. April 2014 wird dieser Unterschied aufgehoben. Die Gewerkschaft ver.di betont: "Das ist gut und richtig, denn alle brauchen eine gute Altersvorsorge!"

Mit dem Arbeitgeberzuschuss können Sie sich eine KVK ZusatzRentePlus aufbauen.

Unser Merkblatt zu dem Thema Vermögenswirksame Leistungen und KVK ZusatzRentePlus finden Sie hier.