KVK ZusatzRentePlus: Versand der Unterlagen für die Zulagenförderung

In Kürze werden wir allen Versicherten, die für ihre KVK ZusatzRentePlus die sogenannte „Riester-Förderung“ in Anspruch nehmen, die Unterlagen für das Jahr 2014 zuschicken.

Diese Unterlagen bestehen aus einer Bescheinigung, in der die bis zum 31.12.2014 auf dem KVK ZusatzRentePlus-Konto eingegangenen Beiträge und Zulagen dargestellt sind. Diese Bescheinigung ist für Ihre Unterlagen bestimmt; Sie brauchen sie nicht Ihrer Steuererklärung beizufügen.

Versicherte, die uns bisher noch nicht die Ermächtigung erteilt haben, dass wir für sie den Zulagenantrag stellen können, erhalten außerdem den Zulagenantrag. Das gilt auch für die Versicherten, die in 2014 ihren KVK ZusatzRentePlus –Vertrag abgeschlossen haben.

Die Mehrzahl der Versicherten nutzt unseren Zulagenservice, d. h. wir stellen den Zulagenantrag für sie. Diese Versicherten erhalten von uns zusätzlich ein sogenanntes „Datenkontrollblatt“, damit sie kontrollieren können, mit welchen Angaben wir für sie die Zulagen beantragt haben.

Damit Sie die höchstmögliche Zulagenförderung erhalten können, kann es sein, dass Sie Ihren Mindesteigenbeitrag anpassen müssen. Als Hilfestellung haben wir für Sie eine „Berechnung Mindesteigenbeitrag für die Riester-Förderung“ auf unserer Homepage www.kvk-kassel.de zur Verfügung gestellt. Mit dem unten stehenden Link gelangen Sie dorthin.

Wenn Sie Fragen rund um die KVK ZusatzRentePlus haben, dann rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern.