KVK ZusatzVersorgungsKasse: Einmalige Pauschalzahlungen 2014 und 2015 sind zusatzversorgungspflichtiges Entgelt

Die Tarifeinigung vom 1. April 2014 sieht u. a. eine erneute einmalige Pauschalzahlung für bestimmte, nach dem 1. Oktober 2005 in den Entgeltgruppen 2 bis 8 eingestellte, Beschäftigte vor. Die Pauschalzahlung beträgt für die Jahre 2014 und 2015 jeweils 360 Euro. Diese Pauschalzahlungen sind zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.