KVK ZusatzVersorgungsKasse: Rundschreiben für kommunale Versorgungsbetriebe

Aufgrund der Änderung des TV-V im Rahmen der Einigung der Tarifvertragsparteien vom 1. April 2014 erhalten nun alle Beschäftigte von Versorgungsbetrieben, die den TV-V anwenden, vermögenswirksame Leistungen in Höhe von monatlich 50 Euro, wenn dieser Betrag im Wege der Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung investiert wird.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Rundschreiben mit dem anhängenden Informationsblatt.