Wichtige Berechnungswerte 2014 für die Zusatzversorgung aktualisiert

Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 1. April 2014 steigen die Tabellenentgelte des TVöD ab März 2014 um 3,0 Prozent und ab März 2015 um weitere 2,4 Prozent. Diese Beschlüsse haben auch Folgewirkungen auf die Grenzwerte für die zusätzliche Umlage gem. §§ 76 der Kassensatzung, § 38 ATV-K.

Wir haben das Übersichtsblatt über die Berechnungsgrößen für das Jahr 2014 entsprechend aktualisiert.