Ausschlussfrist (KVK ZusatzRente)

Die Ausschlussfrist für die Beantragung der KVK ZusatzRente beträgt zwei Jahre. Versäumen Sie es, einen Antrag auf KVK ZusatzRente zu stellen, so können wir Ihnen längstens für zwei Jahre rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung Ihre KVK ZusatzRente zahlen.