Heilkurorte (KVK BeihilfeService)
Heilkuren sind nur dann beihilfefähig, wenn die Kur in einem Heilkurort stattfindet, der im Heilkurorteverzeichnis benannt ist.
Änderung des Heilkurorteverzeichnisses
Heilkuren sind nur dann beihilfefähig, wenn die Kur in einem Heilkurort stattfindet, der im Heilkurorteverzeichnis benannt ist.
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