Kapitalauszahlung (KVK ZusatzRentePlus)
Möchten Sie Ihre KVK ZusatzRentePlus nicht monatlich sondern in einem einmaligen Kapitalbetrag ausgezahlt bekommen?
Dann beachten Sie bitte Folgendes:
Anstelle einer monatlichen Altersrente kann die KVK ZusatzRentePlus nur dann in Form einer vollständigen Kapitalauszahlung geleistet werden, wenn der schriftliche, formlose Antrag auf vollständige Kapitalauszahlung mindestens 6 Monate vor der Vollendung des 62. Lebensjahres bei uns eingegangen ist.
Zum Rentenbeginn einer Altersrente können Sie sich entscheiden, ob Sie eine teilweise Kapitalauszahlung möchten. Dann können bis zu 30 % des Kapitals als Einmalbetrag und der Rest als monatliche Rente ausgezahlt werden.