Kindererziehungszuschlag (KVK Beamtenversorgung)
Neben dem Ruhegehalt wird an Versorgungsempfänger an ein Kindererziehungszuschlag für Kindererziehungszeiten gezahlt. Nähere Informationen dazu finden Sie in dem folgenden Merkblatt.
Merkblatt Kindererziehungs- und Pflegezuschlag