Mindesteigenbeitrag (KVK ZusatzRentePlus)

Versicherte, die für ihre KVK ZusatzRentePlus die Riester-Förderung in Anspruch nehmen, sollten darauf achten, dass sie den Mindesteigenbeitrag in ihre KVK ZusatzRentePlus einzahlen, denn nur, wenn der volle Mindesteigenbeitrag je Kalenderjahr gezahlt wird, werden auch die staatlichen Zulagen in vollem Umfang gezahlt. Andernfalls werden die Zulagen anteilig gekürzt.
Der Mindesteigenbetrag je Kalenderjahr beträgt 4 % des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts des Vorjahres abzüglich der Zulagen. Als Mindestbeitrag müssen pro Jahr 60 Euro gezahlt werden.

Wir haben unten für Sie Formulare bereitgestellt, mit denen Sie mit wenigen Eingaben Ihren persönlichen Mindesteigenbeitrag für das gewünschte Kalenderjahr errechnen können.

Berechnungshilfe Mindesteigenbeitrag

(pdf,  2.03 MB)