Mutterschutzzeiten (KVK ZusatzRente)

Mutterschutzzeiten sind die Zeiten des Beschäftigungsverbots für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt eines Kindes. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängern sich diese Schutzfristen. Während der Mutterschutzzeit wird die Pflichtversicherung bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse weitergeführt. Es wird zusatzversorgungspflichtiges Entgelt in der Höhe des Urlaubslohnes berücksichtigt. Während der Mutterschutzzeit müssen aber weder der Arbeitgeber noch die Arbeitnehmerin Umlagen bzw. Beiträge zur Zusatzversorgung zahlen. So steigt die KVK ZusatzRente auch während der Mutterschutzzeit.