Versicherungsfall (KVK ZusatzRente)
Der Versicherungsfall ist das Ereignis, das den Anspruch auf KVK ZusatzRente auslöst. Bei Versicherten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, tritt der Versicherungsfall am Ersten des Monats ein, von dem an ein Anspruch auf gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente oder wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderungsrente besteht. Als Nachweis für den Eintritt des Versicherungsfalles dient der Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, sondern in einem berufsständischen Versorgungswerk, wie z. B. Ärzteversorgung, gilt: Der Versicherungfall tritt nicht mit dem Beginn der Rente aus der berufsständischen Versorgung ein. Es ist dagegen erforderlich, dass der / die Versicherte einen Antrag auf KVK ZusatzRente stellt und die Wartezeiten, die für eine gesetzliche Rente gelten, in der Zusatzversorgung erfüllt. So müssen z. B. für eine vorgezogene Altersrente 420 Umlagemonate in der Zusatzversorgung erreicht worden sein. Für die Regelaltersrente ist eine Wartezeit von 60 Umlagemonaten erforderlich.