Vorzeitige Inanspruchnahme (KVK ZusatzRente)

Nehmen Sie eine KVK ZusatzRente vorzeitig in Anspruch, wird die KVK ZusatzRente wie die gesetzliche Rente gekürzt. Es gelten grundsätzlich die gleichen Abschlagsregelungen, wie für die gesetzliche Rente. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme beträgt der Abschlag 0,3 %. Allerdings ist der höchstmögliche Abschlag bei der KVK ZusatzRente auf 10,8 % begrenzt.