Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt (KVK ZusatzRente)
Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist grundsätzlich der steuerpflichtige Arbeitslohn.Steuerfreie Lohnbestandteile gehören nicht zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt. Eine Ausnahme ist Entgelt, das im Rahmen einer Entgeltumwandlung in eine Altersversorgung (z. B. eine KVK ZusatzRentePlus) investiert wird. Dieses Entgelt ist steuerfrei, mindert also das zu versteuernde Einkommen, senkt aber nicht das zusatzversorgungspflichtige Entgelt.
Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt bestimmt die Höhe der späteren Rentenleistungen und ist die Bemessungsgrundlage für die Umlagen und Beiträge zur Finanzierung der Rentenleistungen.
Das monatliche zusatzversorgungspflichtige Entgelt kann höchstens das 2,5-fache der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung sein.
Welche Entgeltbestandteile zusatzversorgungspflichtige sind und welche nicht, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
(pdf, 0.36 MB) |