Besoldungsanpassung 2019, 2020 und 2021

Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2019/2020/2021)

Der Hessische Landtag hat das Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften am 18. Juni 2019 verabschiedet. Die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen ist in Kürze zu erwarten.

Nach dem Gesetz ist eine lineare Erhöhung der Besoldung und der Versorgungs-
bezüge in drei Schritten vorgesehen:

rückwirkend zum 01.03.2019 um 3,2 %
zum 01.02.2020 um 3,2 %
zum 01.01.2021 um 1,4 %

Das Gesetz konnte für die Zahlung der Versorgungsbezüge für den Monat Juli 2019 nicht mehr berücksichtigt werden. Die KVK BeamtenVersorgungsKasse wird die Anpassung der Versorgungsbezüge daher mit der Zahlung für den Monat August 2019 umsetzen. Dabei werden auch die Differenzen, die sich aus der rückwirkenden Anpassung der Versorgungsbezüge zum 01.03.2019 ergeben, nachgezahlt.