Entwurf des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2026 und 2027 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2026/2027)
Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass die Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten zum 1. Juli 2026 um 3,02 Prozentpunkte und zum 1. Oktober 2027 um 2,8 Prozentpunkte erhöht werden sollen.
Die KVK wird mit der Zahlung der Versorgungsbezüge für den Monat September 2026 die rückwirkende Erhöhung umsetzen. Die Erhöhung erfolgt im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung und steht unter dem Vorbehalt der Rückforderung.
Die sich daraus ergebende Nachzahlung entnehmen Sie bitte Ihrer Bezügemitteilung für den Monat September 2026.

