Entwurf des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2026 und 2027 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2026/2027)
Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass die Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten zum 1. Juli 2026 um 3,02 Prozentpunkte und zum 1. Oktober 2027 um 2,8 Prozentpunkte erhöht werden sollen.
Das Gesetz wurde noch nicht verabschiedet und befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren.
Ab wann eine Zahlung der erhöhten Bezüge erfolgen wird, ist daher noch nicht bekannt.
Bis dahin erhalten Sie Ihre Versorgungsbezüge in bisherigen Höhe weiter.

