Energiepreispauschale für Versorgungsempfänger_innen

Um die finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Energiekosten für die Menschen und die Wirtschaft abzumildern, hat die Bundesregierung mit drei Entlastungspaketen umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht.
Das dritte Entlastungspaket umfasst unter anderem die Zahlung einer einkommensteuerpflichtigen Energiepreispauschale in Höhe von 300 € für Rentner_innen zum 01.12.2022. Der Bund wird eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Versorgungsempfänger_innen des Bundes leisten.
Mittlerweile haben einige Bundesländer angekündigt, dieser Verfahrensweise zu folgen und ihren Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern ebenfalls die Energiepreispauschale von 300 € zu zahlen.

Seitens des Landes Hessen liegt hierzu noch keine weitere Information vor.
 
Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, wird diese in den Medien veröffentlicht und wir werden Sie in einem Newsletter darüber informieren.
 
Derzeit erreichen uns zu diesem Thema viele telefonische Anfragen, so dass unsere telefonische Erreichbarkeit dadurch zeitweise eingeschränkt ist. Wir bitten Sie, diesbezügliche Anfragen nach Möglicheit zurückzustellen. Sobald eine Entscheidung von der hessischen Landesregierung getroffen und als Gesetz verabschiedet wurde, werden wir diese selbstverständlich zeitnah umsetzen.