Rückwirkende Erhöhung von VBL- und ZVK-Renten, Auswirkung auf die Beamtenversorgung

Versorgungsbezüge werden neben Renten nur bis zum Erreichen einer bestimmten Höchstgrenze gezahlt. Als Renten gelten auch Zahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie der kommunalen Zusatzversorgungskassen (ZVK). Durch die Neuberechnung der Startgutschriften für diese Zusatzrenten kann es zu einer rückwirkenden Rentenerhöhung kommen. Dies führt ggf. auch zu einer Kürzung der Versorgungsbezüge.

Wenn Sie Versorgungsleistungen aus der Beamtenversorgung erhalten, haben Sie nach den gesetzlichen Vorgaben die Pflicht, Ihre Versorgungskasse oder Ihren Dienstherrn (je nachdem, wer die Pension auszahlt)
- auch unaufgefordert - über Veränderungen Ihrer Rente zu informieren. Sollte die Information erst zu einem späteren Zeitpunkt der auszahlenden Stelle vorliegen, muss diese gleichwohl alle bisher schon zu viel gezahlten Versorgungsleistungen von Ihnen zurückfordern. Um einer Überzahlung Ihrer Versorgungsbezüge - und damit höheren Rückzahlungsverpflichtungen - vorzubeugen, teilen Sie uns bitte zeitnah alle Veränderungen der Rentenhöhe mit.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.