Abführung von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen aus der Rente - Änderungen im Jahr 2015
Von der KVK ZusatzRente und der KVK ZusatzRentePlus müssen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge abgeführt werden. Zum 1. Januar 2015 können die Krankenkassen neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Änderungen beim Zusatzbeitrag können sich ab dem 1. März 2015 auf die Rentenhöhe auswirken.
Ab dem 1. Januar 2015 wird von den Renten der um 0,3 % erhöhte Pflegeversicherungsbeitragssatz abgeführt.
Nähere Informationen zur Abführung der Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge finden Sie in unserem Merkblatt.
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