Wir haben für Sie ein Merkblatt zur Abführung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus der KVK Zusatzrente und KVK Zusatzrente-Plus erstellt.
Insbesondere der Beitragsabzug aus Renten, die im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert wurden, ist für die Versicherten und Rentenempfänger fraglich. Hierzu möchten wir Ihnen folgendes mitteilen:
Wird Entgelt umgewandelt, um eine KVK Zusatzrente-Plus anzusparen, ist dieses Entgelt steuer- und sozialabgabenfrei. Die Versicherten sparen sowohl Steuern als auch Sozialabgaben. Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber zahlen somit während der Ansparphase Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf das Entgelt, das in den Rentenvertrag eingezahlt wird. Sie werden dadurch deutlich entlastet. Werden in der Ansparphase keine KV- und PV-Beiträge gezahlt, sind diese in der Rentenphase zu zahlen.
Infoblatt Abzug Kranken- und Pflegeversicherung.pdf (pdf, 0.23 MB) |