Abrechnungsverband II (KVK ZusatzRente)
Zur Finanzierung der KVK ZusatzRente zahlen die Mitglieder - die Arbeitgeber - im kapitalgedeckten Abrechnungsverband II Beiträge.
Der Beitragssatz beträgt 6,60 %. Davon zahlen die Arbeitgeber 5,44 % zuzüglich einer Sonderzahlung von
0,76 %. Die Arbeitnehmer zahlen 0,4 %.Bemessungsgrundlage für die Höhe des Beitrages ist das zusatzversorgungspflichtige Entgelt des jeweiligen Arbeitnehmers.
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft im Abrechnungsverband II finden Sie in dem folgenden Merkblatt.