Altersgeld für Beamtinnen und Beamte

Beamtinnen und Beamte können z. B. bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft ihre bereits erworbenen Anwartschaften auf Beamtenversorgung in Form eines Altersgeldes mitnehmen. Mit dem folgenden Link gelangen Sie zu den Informationen, die wir zu diesem Thema für Sie zusammengestellt haben.