Altersvorsorge-Tarifvertrag Kommunal (ATV-K)
Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes beruht auf Tarifrecht. Der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) enthält die maßgeblichen Regelungen über die Ausgestaltung der Zusatzversorgung.