Rechtsgrundlagen

Hier finden Sie die aktuelle Satzung und die Änderungssatzungen der KVK ZusatzVersorgungsKasse, den ATV-K sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die KVK ZusatzRentePlus.

Satzung der KVK Zusatzversorgungskasse

Satzung der KVK Zusatzversorgungskasse in der Fassung der 18. Änderung vom 05.12.2022

(pdf,  1.40 MB)

 

Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)

ATV-K.pdf

(pdf,  0.47 MB)

 

KVK Zusatzrente-Plus

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die KVK Zusatzrente-Plus

(pdf,  0.73 MB)

Kundeninformation für die KVK Zusatzrente-Plus

(pdf,  0.75 MB)

 

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Eumw/VKA)

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung VKA

(pdf,  0.22 MB)

 

Überleitungen

Überleitungsstatut

(pdf,  0.71 MB)

Überleitungsabkommen

(pdf,  0.15 MB)

 

Allgemeines

 

Nachhaltigkeit

Berücksichtigung von ethischen, sozialen und ökologischen Belangen (Nachhaltigkeitsaspekte)

Die Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck (KVK Beamtenversorgungskasse), die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel (KVK Zusatzversorgungskasse) und die Sterbekasse für den öffentlichen Dienst der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel (KVK Sterbekasse) bilden gemeinsam als öffentlich-rechtliches Verbundunternehmen die Kommunalen Versorgungkassen Kurhessen-Waldeck (KVK).

Die KVK sind zu einer sparsamen und nachhaltigen Erledigung der ihnen vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben verpflichtet.

Als Altersversorger und Dienstleister sind die KVK Teil der kommunalen Wertschöpfungskette. Durch günstige Produkte und Dienstleistungen stärken und entlasten die KVK ihre kommunalen Mitglieder. Eine wesentliche Funktion der KVK besteht darin, für die kommunalen Mitglieder Spezialaufgaben zu übernehmen, die wirtschaftlich sowie mit höherer Qualität und Rechtsicherheit bei einer kommunalen Gemeinschaftseinrichtung wie den KVK erledigt werden können. Gleichwohl haben die KVK nicht nur eine wirtschaftlich geprägte Funktion, sondern müssen als öffentlich-rechtliche Einrichtungen auch in sozialer und ökologischer Hinsicht Verantwortung übernehmen. Dies geschieht u. A. dadurch, dass aus dem eigenen Leitbild und Selbstverständnis heraus eine Nachhaltigkeitsrichtlinie verfasst wird. Mit dieser Richtlinie wollen die KVK ihr wirtschaftliches Handeln in Einklang mit ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung bringen.

Die Nachhaltigkeitsrichtlinie der KVK können Sie hier abrufen: https://www.kvk-kassel.de/de/arbeitgeber-dienstherren/kvk-zusatzversorgung/rechtsgrundlagen

Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage

Die Gewährung von Altersbezügen der BVK und ZVK erfolgen generationengerecht und generationenübergreifend, die Leistungen sind solidarisch finanziert und umfassen auch Hinterbliebene.

Die Kapitalanlage der KVK ist Bestandteil dieser umfassenden Aufgabenstellung. Sie erfolgt nicht mit dem Ziel, Gewinne für privatwirtschaftliche Zwecke oder Anteilseigner o. Ä. zu erwirtschaften, sondern dient der langfristigen Finanzierung der den KVK obliegenden Leistungen.

Die KVK investieren in aufsichtsrechtlich zulässige Anlageformen. Die Kapitalanlage erfolgt je nach Anlageklasse entweder unmittelbar im eigenen Direktbestand oder über Anteile an Investmentvermögen, welche durch externe Manager verwaltet werden.
Um dem eigenen Anspruch der KVK, als öffentlich-rechtliche Körperschaft der gesellschaftlichen Verantwortung und als treuhänderischer Investor den vorgegebenen Renditezielen gerecht zu werden, hat die KVK im Rahmen der Nachhaltigkeitsrichtlinie auch ein Nachhaltigkeitskonzept für die Kapitalanlage entwickelt. Dieses Nachhaltigkeitskonzept wird laufend überprüft und weiterentwickelt.

Die KVK ist sich ihrer besonderen Stellung in der regionalen Öffentlichkeit bewusst und kann das ihr entgegengebrachte Vertrauen langfristig nur erhalten, wenn sie neben den primären Unternehmenszielen auch ökologische, soziale und ethische Aspekte in die tägliche Arbeit, insbesondere in der Kapitalanlagephilosophie und den damit verbundenen Investmentprozessen berücksichtigt. Eine wesentliche Orientierung bieten dabei die UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (UN-PRI).

Die Integration der ökologischen, sozialen und ethischen Aspekte in die Anlagestrategie muss die Besonderheiten und Rahmenbedingungen für die Kapitalanlage der KVK berücksichtigen. Hierzu gehört die Zusammensetzung und Aufteilung des Vermögens in Direktanlagen, Fondsanlagen und regionale Anlagen.

Im Folgenden finden Sie Angaben der KVK zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage, zur Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und zur Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten. Die getroffenen Aussagen beziehen sich zugleich auf die KVK insgesamt als auch auf alle ihre Finanzprodukte. Somit werden unternehmens- und produktbezogene Angaben zu Nachhaltigkeitsaspekten in der Kapitalanlage zusammen dargelegt, da materiell keine Unterschiede bestehen.

Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Im Rahmen der Kapitalanlage berücksichtigen die KVK im Prüfprozess der Investitionsentscheidungen und im Rahmen des Risikomanagements im Wesentlichen finanzielle Kriterien in Bezug auf Rentabilität, Sicherheit und Liquidität. Nachhaltigkeitsrisiken werden in der allgemeinen Finanzanalyse und der Beurteilung von Risikoauswirkungen auf die Wertentwicklung von Vermögensanlagen berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken beeinflussen die Wertentwicklung von Kapitalanlagen in derselben Art und Weise wie andere bekannte Risikoarten. Durch die Beachtung potentiell negativer Auswirkungen von möglichen Nachhaltigkeitsrisiken auf den Wert der Investition im Investment- und Risikoprozess wird die Wahrscheinlichkeit von Risikoeintritten aus diesem Bereich reduziert. Von einer signifikanten Verschlechterung der zu erwartenden Rendite der Vermögenswerte durch den Eintritt von Nachhaltigkeitsrisiken ist bei den Kapitalanlagen der KVK nicht auszugehen.

Die Vergütung für die Geschäftsführung und die Beschäftigten erfolgt nach beamtenrechtlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen. Die Vergütungsstrukturen beinhalten keine variablen Komponenten, die an Kennzahlen der Kapitalanlage bzw. des Kapitalanlageerfolges gekoppelt sind und begünstigen daher keine Risikobereitschaft zur aktiven Übernahme von Nachhaltigkeitsrisiken.

Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Die Investitionsentscheidungen, die für die Finanzprodukte der KVK getroffen werden, berücksichtigen nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowie Nachhaltigkeitsrisiken nach Maßgabe der Nachhaltigkeitsstrategie der KVK. Die Nachhaltigkeitsstrategie der KVK umfasst verschiedene Elemente und Maßnahmen, die auch zumindest indirekt nachteilige Auswirkungen auf ökologische sowie soziale Belange und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung betreffen. Die Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Nachhaltigkeitsrichtlinie der KVK ab 01.01.2023.pdf

(pdf,  0.68 MB)