Hinterbliebene (KVK Beamtenversorgung)
Mit der KVK Beamtenversorgung ist nicht nur die bzw. der Beamte abgesichert, sondern im Todesfall erhalten die Angehörigen eine Witwen- oder Witwerrente und Kinder eine Waisenrente.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, unter denen eine KVK Beamtenversorgung an Hinterbliebene gezahlt wird, finden Sie unter dem folgenden Link.
Witwen- und Waisengeld KVK Beamtenversorgung