Hinterbliebene (KVK ZusatzRente)

Mit der KVK ZusatzRente ist nicht nur die bzw. der Versicherte abgesichert, sondern im Todesfall erhalten die Angehörigen eine Witwen- oder Witwerrente und Kinder eine Waisenrente.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, unter denen eine KVK ZusatzRente an Hinterbliebene gezahlt wird, finden Sie unter dem folgenden Link.

Hinterbliebene KVK ZusatzRente