KVK Zusatzrente für Hinterbliebene

Im Todesfall haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf KVK Zusatzrente.

Voraussetzung dafür ist, dass die/der Verstorbene

  • entweder bereits eine KVK Zusatzrente bezogen hat oder
  • als Versicherte/r die Wartezeit erfüllt hat (bei Arbeitsunfall gilt die Wartezeit als erfüllt).

Folgende Hinterbliebene können eine KVK Zusatzrente erhalten:

  • Ehegatte
  • eingetragene/r Lebenspartner/in
  • Waisen (dies sind die Kinder der/des Verstorbenen. Es kann sich aber auch um Stief-, Pflegekinder oder Enkel handeln. Sie haben dann einen Anspruch auf Waisenrente, wenn sie im Sinne des Einkommensteuergesetzes Kinder der/des Verstorbenen sind.)

Weitere Informationen zum Thema Hinterbliebenenrente finden Sie in unserem Merkblatt zur KVK Zusatzrente für Hinterbliebene.

Merkblatt KVK Zusatzrente für Hinterbliebene.pdf

(pdf,  0.29 MB)

Das Formular für die Beantragung der Witwen- oder Witwerrente und die Waisenrente finden Sie unter dem folgenden Link.

Formulare