KVK Zusatzrente für Hinterbliebene
Im Todesfall haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf KVK Zusatzrente.
Voraussetzung dafür ist, dass die/der Verstorbene
- entweder bereits eine KVK Zusatzrente bezogen hat oder
- als Versicherte/r die Wartezeit erfüllt hat (bei Arbeitsunfall gilt die Wartezeit als erfüllt).
Folgende Hinterbliebene können eine KVK Zusatzrente erhalten:
- Ehegatte
- eingetragene/r Lebenspartner/in
- Waisen (dies sind die Kinder der/des Verstorbenen. Es kann sich aber auch um Stief-, Pflegekinder oder Enkel handeln. Sie haben dann einen Anspruch auf Waisenrente, wenn sie im Sinne des Einkommensteuergesetzes Kinder der/des Verstorbenen sind.)
Weitere Informationen zum Thema Hinterbliebenenrente finden Sie in unserem Merkblatt zur KVK Zusatzrente für Hinterbliebene.
(pdf, 0.29 MB) |
Das Formular für die Beantragung der Witwen- oder Witwerrente und die Waisenrente finden Sie unter dem folgenden Link.