Ruhegehalt (KVK BeamtenVersorgung)
Das Ruhegehalt eines Beamten wird wie folgt berechnet:
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge x Ruhegehaltssatz = Ruhegehalt
Weitere Informationen rund um das Ruhegehalt finden Sie hier.
Das Ruhegehalt eines Beamten wird wie folgt berechnet:
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge x Ruhegehaltssatz = Ruhegehalt
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