Überleitung (KVK ZusatzRente)

Ein Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst kann mit einem Wechsel der zuständigen Zusatzversorgungskasse verbunden sein. Die Zeiten bei der vorherigen Zusatzversorgungskasse gehen Ihnen aber nicht verloren, sondern sie werden aufgrund von Überleitungsabkommen entweder auf die neue Kasse übertragen oder zumindest für die Erfüllung der Wartezeit anerkannt.

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