Überleitung bei Arbeitsplatzwechsel
Wechseln Sie die Arbeitsstelle, kann das für Sie mit einem Wechsel der Zusatzversorgungseinrichtung verbunden sein. In diesem Falle können Sie Ihre Versorgungsanwartschaften zu der neuen Zusatzversorgungskasse mitnehmen. Die sogenannte "Überleitung" beantragen Sie bitte bei Ihrer neuen Zusatzversorgungseinrichtung. Ermöglicht wird dies durch das Überleitungsstatut der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V. Danach findet zwischen den ihr angehörenden Zusatzversorgungseinrichtungen eine Überleitung von erworbenen Rentenanwartschaften statt.
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist dem Überleitungsstatut nicht beigetreten. Stattdessen hat sie mit der AKA ein gesondertes Überleitungsabkommen abgeschlossen. In diesem wird die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten geregelt. Danach werden im Versicherungsfall gegenseitig die Versicherungszeiten für die Erfüllung der Wartezeit von 60 Monaten anerkannt. Ihre erreichten Rentenanwartschaften bleiben jedoch bei der jeweiligen Kasse bestehen. Im Rentenfall zahlt jede Kasse den bei ihr erworbenen Rentenanteil an die bzw. den Versicherten aus. Bitte denken Sie also daran, den Rentenantrag ggf. sowohl bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse als auch bei der VBL zu stellen.
Sind sowohl Ihr bisheriger als auch Ihr neuer Arbeitgeber Mitglied der KVK Zusatzversorgungskasse Kassel, brauchen Sie keinen Antrag auf Überleitung zu stellen. Die bereits bestehende Versicherung wird mit den Umlagen Ihres neuen Arbeitgebers weitergeführt.
Den Antrag auf Überleitung finden Sie hier.
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