Die KVK Beihilfekasse

- der Rund-um-Beihilfeservice für Kommunen seit mehr als 30 Jahren

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie bekommen die ihnen entstandenen Kosten in Krankheits- oder Pfegefällen oder bei Geburten sowie für Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen von ihrem Dienstherrn anteilig erstattet.

Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist der Maßstab für die soziale Absicherung von Beamtinnen und Beamten und damit auch die Grundlage für angemessene Beihilfeleistungen, die in der Hessischen Beihilfenverordnung (HBeihVO) konkretisiert werden.

Die Beihilfebearbeitung ist eine Spezialaufgabe, die ein umfassendes Fachwissen erfordert.

Alle Aufgaben rund um die Beihilfebearbeitung übernehmen wir für die Kommunen in unserem Geschäftsgebiet seit 1981.