Werden datenschutzrechtliche Belange berührt?
Die Familienkassen des öffentlichen Dienstes sind in ihrer Funktion Finanzbehörden. Sie verwalten Steuerdaten, die dem Steuergeheimnis unterliegen. Die Weitergabe dieser Daten von abgebender zu aufnehmender Familienkasse erfolgt praktisch innerhalb der Finanzbehörde und ist datenschutzrechtlich unproblematisch. Anderen Stellen werden diese Daten nur zugänglich gemacht, soweit dies gesetzlich zulässig und notwendig ist.