Wie erfährt das Mitglied (der Arbeitgeber) von der Entscheidung der KVK LandesfamilienKasse?

Das Mitglied erhält über die Entscheidungen der KVK LandesfamilienKasse Mitteilungen als Grundlage für die Zahlung des Kindergeldes und / oder der kinderbezogenen Leistungen im Entgelt.