Wie korrespondieren die Berechtigten mit der KVK LandesfamilienKasse?

Die Berechtigten sollten wegen ihrer Kindergeldangelegenheiten direkt mit der KVK LandesfamilienKasse, Kölnische Str. 42, 34117 Kassel korrespondieren.
Ein Sammeln und Weiterleiten dieser Post durch den Arbeitgeber sollte nicht erfolgen, da es dadurch zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann, was insbesondere bei Fragen der Einhaltung von Fristen problematisch werden kann. Zur Fristwahrung (z. B. bei Einsprüchen) ist ausschließlich das Eingangsdatum bei der KVK LandesfamilienKasse maßgeblich!