Die KVK SterbeKasse - exklusiv für den öffentlichen Dienst

Mit der KVK SterbeKasse können Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vorsorgen.

Versichern können sich:

Beamte, Beschäftigte, Auszubildende, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Rentnerinnen und Rentner von

  • Städten,
  • Gemeinden,
  • Landkreisen,
  • Körperschaften,
  • Selbständigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Juristischen Personen des Privatrechts, wenn diese gemeinnützig sind oder überwiegend öffentliche Aufgaben erfüllen;

sowie

  • Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie Lebensgefährten der oder des Versicherten;
  • Kinder der oder des Versicherten, wenn sie bei Abschluss der Versicherung mindestens 1 Jahr alt sind und das 27.Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Eine Versicherung kann nach der Vollendung des 68. Lebensjahres nicht mehr abgeschlossen werden.

Das Geschäftsgebiet der KVK SterbeKasse ist der Regierungsbezirk Kassel in den Grenzen vom 30.06.1974.