Vermögenswirksame Leistungen für die KVK Zusatzrente-Plus nutzen

Vermögenswirksame Leistungen in die KVK Zusatzrente-Plus einzuzahlen lohnt sich:

  • Vermögenswirksame Leistungen, die Sie mit einer Entgeltumwandlung in Ihre KVK Zusatzrente-Plus fließen lassen, sind steuer- und sozialabgabenfrei. Sie zahlen also keine Steuern und Sozialabgaben auf diese Arbeitgeberleistung; die vermögenswirksamen Leistungen bleiben in voller Höhe erhalten.
    Zahlen Sie dagegen die vermögenswirksamen Leistungen in einen anderen Vertrag, werden sie zusammen mit Ihrem Einkommen versteuert und verbeitragt. Es bleibt somit netto weniger von den vermögenswirksamen Leistungen übrig.
  • Mit der KVK Zusatzrente-Plus bauen Sie sich eine zusätzliche Altersversorgung auf und nutzen dafür den günstigen Tarif für den öffentlichen Dienst.
  • Beschäftigte in kommunalen Versorgungsbetrieben, für die der TV-V gilt, können sogar monatlich 50 Euro an vermögenswirksamen Leistungen erhalten, wenn sie diese mit einem Eigenanteil von 13 Euro monatlich aufstocken. Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt.

Info-Blatt_TV-V_Mai_2015.pdf

(pdf,  0.25 MB)