Häufig gestellte Fragen von Rentenempfängern
- Wann werden die KVK Zusatzrente und die KVK Zusatzrente-Plus jeweils ausgezahlt?
- Erhöht sich meine KVK Zusatzrente / meine KVK Zusatzrente-Plus?
- Darf ich neben meiner KVK Zusatzrente etwas hinzuverdienen?
- Zahlt die KVK Zusatzversorgungskasse auch eine KVK Zusatzrente an Hinterbliebene?
- Muss ich meine KVK Zusatzrente / meine KVK Zusatzrente-Plus versteuern?
- Muss ich von meiner KVK Zusatzrente / meiner KVK Zusatzrente-Plus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen?
- Kann ich mir meine KVK Zusatzrente abfinden lassen?
- Was muss ich der KVK Zusatzversorgungskasse während meines Rentenbezugs mitteilen?
Informationen zum Kürzungsbetrag aufgrund eines Eheversorgungsausgleichs
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 10.01.2018 die Berechnung des Kürzungsbetrages beanstandet, der wegen eines Eheversorgungsausgleichs, der nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden Versorgungsausgleichsrecht durchgeführt wurde, von der Zusatzversorgungskasse einzubehalten ist. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in dem folgenden Merkblatt.
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