Anerkennung von Versicherungszeiten (KVK ZusatzRente)

Bei Überleitungen mit bzw. von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) werden die Versicherungen und Versorgungspunkte nicht auf die neu zuständige Zusatzversorgungseinrichtung übertragen, sondern es erfolgt eine Anerkennung der bereits bei der vorherigen Kasse zurückgelegten Versicherungszeiten. Dies ist z. B. wichtig für die Erfüllung der Wartezeit.

Die Versicherungszeiten können nur dann anerkannt werden, wenn die Versicherten einen Antrag auf Überleitung bei der Zusatzversorgungseinrichtung stellen, bei der sie aktuell versichert sind.

Den Antrag auf Überleitung finden Sie hier.

Antrag auf Überleitung

Im Rentenfall erhält die/der Versicherte sowohl von der VBL als auch von der anderen Zusatzversorgungseinrichtung eine Rente, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.