Soziale Komponenten (KVK ZusatzRente)
Die KVK ZusatzRente berücksichtigt auch soziale Komponenten. Das bedeutet, dass in bestimmten Fällen Versorgungspunkte gutgeschrieben werden, ohne dass dafür Umlagen oder Beiträge vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleistet wurden.
Soziale Komponenten gibt es
- als Zurechnungszeiten im Falle einer Erwerbsminderung oder einer Hinterbliebenenrente
- für Mutterschutzzeiten
- für Elternzeit.