Die KVK Zusatzrente-Plus ist riestergefördert!

Der Staat fördert Ihre Eigenvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen.

 Sie haben Anspruch auf Zulagen, wenn Sie 

  •    in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder
  •    von der Versicherungspflicht befreit sind, weil Ihnen eine beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird.

So hoch können die Zulagen sein:  

  •     175,00 € Grundzulage (bis zum Jahr 2017 154 €)
  •     185,00 € Kinderzulage für jedes bis 2007 geborene Kind, für das Sie Kindergeld beziehen
  •     300,00 € Kinderzulage für jedes ab 2008 geborene Kind, für das Sie Kindergeld beziehen
  •     200,00 € einmaliger Bonus für Berufseinsteiger vor dem 25. Lebensjahr

Die Zulagen beantragen Sie direkt bei uns. Wir helfen Ihnen gern dabei. Den Zulagenantrag müssen Sie auch nur beim ersten Mal vollständig ausfüllen. Danach können Sie uns durch eine Vollmacht beauftragen, in den folgenden Jahren für Sie die Zulagen zu beantragen. Nachdem die Zulagen von der Zentralen Zulagenstelle bewilligt wurden, werden sie auf Ihren KVK Zusatzrente-Plus-Vertrag überwiesen.

Damit Sie die volle Förderung erhalten, ist ein Mindesteigenbeitrag zu leisten. Dieser beträgt 4 % Ihres Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen, mindestens aber 60,00 €.

Berechnen Sie mit dem folgenden Formular ganz einfach Ihren Mindesteigenbeitrag.

Berechnungshilfe Mindesteigenbeitrag

(pdf,  2.03 MB)

 

Steuervorteil 

Eigenbeiträge und Zulagen sind Sonderausgaben. In Ihrer Steuererklärung können Sie diese bis zu 2.100,00 € steuermindernd geltend machen. Ihr Finanzamt  prüft, ob der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger ist als die Zulagen. Übersteigt der Steuervorteil die Zulagen, erstattet das Finanzamt Ihnen die Differenz. 

 

Möchten Sie Näheres wissen?

Weitere Informationen zur Riester-Förderung finden Sie in unserem folgenden Informationsblatt.

Infoblatt Riesterfoerderung 2024.pdf

(pdf,  0.41 MB)