Mitgliedschaft

Die KVK Zusatzversorgungskasse wird als Anstalt des öffentlichen Rechts von ihren Mitgliedern getragen. Mitglieder sind die Gemeinden, Städte und Landkreise, sonstige Körperschaften, selbstständige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, aber auch juristische Personen des Privatrechts, die öffentliche Aufgaben erfüllen.

Die Mitglieder verschaffen durch ihre Beteiligung an der KVK Zusatzversorgungskasse ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine zusätzliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ergänzend zur Grundsicherung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie erfüllen damit einen tarif- oder arbeitsvertraglichen Anspruch ihrer Beschäftigten.

Durch die Mitgliedschaft des Arbeitgebers entsteht ein Gruppenversicherungsvertrag, in den die vom Arbeitgeber bei der Kasse angemeldeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einbezogen sind.

Diese erwerben durch die Versicherung bei der KVK Zusatzversorgungskasse einen unmittelbaren Anspruch auf KVK Zusatzrente.