Was sind Beihilfen?
Beihilfen sind Kostenbeteiligungen des Dienstherrn gegenüber seinen Bediensteten zu Aufwendungen
in Krankheits-, Geburts- und Sterbefällen, resultierend aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Für die Gewährung von Beihilfen gilt die Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO).
Beihilfefähige Aufwendungen sind z. B.
- ärztliche und zahnärztliche Behandlungen bei Krankheit
- Heilpraktikerbehandlungen in begrenztem Umfang
- Stationäre Krankenhausbehandlungen
- ärztlich verordnete Arzneimittel
- ärztlich verordnete Heilbehandlungen
- ärztlich verordnete Hilfsmittel
- Psychotherapeutische Behandlungen