Was sind Beihilfen?

Beihilfen sind Kostenbeteiligungen des Dienstherrn gegenüber seinen Bediensteten zu Aufwendungen
in Krankheits-, Geburts- und Sterbefällen, resultierend aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Für die Gewährung von Beihilfen gilt die Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO).  

Beihilfefähige Aufwendungen sind z. B. 

  • ärztliche und zahnärztliche Behandlungen bei Krankheit
  • Heilpraktikerbehandlungen in begrenztem Umfang
  • Stationäre Krankenhausbehandlungen
  • ärztlich verordnete Arzneimittel
  • ärztlich verordnete Heilbehandlungen
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel
  • Psychotherapeutische Behandlungen