Beihilfeantrag

Beihilfen werden nur auf schriftlichen Antrag der bzw. des Beihilfeberechtigten gewährt. Eine elektronische Antragstellung ist nicht zulässig. Das Antragsformular können Sie nachfolgend herunterladen oder von Ihrem Dienstherrn erhalten. Diesen Antragsvordruck müssen Sie bei der ersten Antragstellung vollständig ausfüllen. Der Antrag muss vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin oder einer bevollmächtigten Person eigenhändig unterschrieben werden (§ 17 HBeihVO).

Den Beihilfeantrag geben Sie bitte bei Ihrem Dienstherrn ab. Dieser leitet ihn dann an uns weiter.

Langantrag Beihilfe mit QR-Code.pdf

(pdf,  1.61 MB)