Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Anspruch auf Beihilfen haben grundsätzlich alle Beamte sowie Versorgungsempfänger und deren Witwen und Waisen (Halbwaisen). Diese Personen erhalten auch Beihilfe zu den Aufwendungen ihrer
berücksichtigungsfähigen Angehörigen (z.B. Ehegatten, Kinder).