Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
Von der KVK Zusatzrente und der KVK Zusatzrente-Plus sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. Hierbei ist der volle Beitragssatz von der Rentenempfängerin bzw. dem Rentenempfänger allein zu tragen. Nähere Informationen finden Sie in dem folgenden Merkblatt.
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Seit dem 01.07.2023 gilt aufgrund des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) eine Staffelung der Beitragssätze in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Rentenempfänger, die zwei oder mehr Kinder haben, die nach dem 30.06.1998 geboren sind, müssen einen geringeren Beitragssatz in der Pflegeversicherung zahlen. Die Entlastung gilt aber nur bis zum Ende des Monats, in dem die Kinder das 25. Lebensjahr vollenden. Nähere Informationen dazu finden Sie in dem folgenden Hinweisblatt.
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