Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner

Von der KVK Zusatzrente und der KVK Zusatzrente-Plus sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. Hierbei ist der volle Beitragssatz von der Rentenempfängerin bzw. dem Rentenempfänger allein zu tragen. Nähere Informationen finden Sie in dem folgenden Merkblatt.

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Infoblatt Abzug Kranken- und Pflegeversicherung.pdf

(pdf,  0.22 MB)