Kann ich mir meine KVK Zusatzrente abfinden lassen?

Ihre KVK Zusatzrente wird abgefunden, wenn sie monatlich nicht höher als 35,35 Euro ist.

Übersteigt Ihre KVK Zusatzrente diesen Wert, ist eine Abfindung nicht möglich. Erwerbsminderungsrenten und Waisenrenten werden nur auf Antrag abgefunden.

Die Höhe des Abfindungsbetrages ergibt sich, indem der monatlich zustehende Rentenbetrag mit einem Faktor multipliziert wird. Dieser Faktor richtet sich nach dem Lebensalter zum Rentenbeginn. Die Faktorentabelle finden Sie im § 41 der Kassensatzung.