Anspruchsvoraussetzungen für eine KVK Zusatzrente

Ein Anspruch auf eine KVK Zusatzrente ist gegeben, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Wartezeit von 60 Umlage- oder Beitragsmonaten ist erfüllt.
  • Der Versicherungsfall ist eingetreten.
  • Der Rentenantrag wurde gestellt.

Wartezeit

Die Wartezeit beträgt 60 Monate, in denen mindestens für einen Tag Umlagen oder Beiträge vom Arbeitgeber gezahlt wurden.

Die Wartezeit kann auch durch Zusammenrechnen verschiedener Versicherungsverhältnisse - wenn sie nicht zeitgleich bestanden haben - erfüllt werden.

Die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung eingetreten ist, wenn der Arbeitsunfall mit dem die Versicherung begründenden Beschäftigungsverhältnis zusammenhängt.

Versicherungszeiten in der KVK Zusatzrente-Plus können nicht auf die Wartezeit angerechnet werden.

Versicherungsfall

Der Versicherungsfall ist das Ereignis, das den Leistungsanspruch auslöst.

Bei Versicherten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, tritt der Versicherungsfall am Ersten des Monats ein, von dem an Anspruch auf gesetzliche Altersrente als Vollrente oder Erwerbsminderungsrente (teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente) besteht.

Bei Versicherten, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, sondern in einem berufsständischen Versorgungswerk wie z. B. der Ärzteversorgung, tritt der Versicherungsfall dann ein, wenn sie einen Antrag auf KVK Zusatzrente gestellt haben und die für eine gesetzliche Rente erforderlichen Wartezeiten und sonstigen Voraussetzungen in der Zusatzversorgung erfüllt haben.

Hinweis: Ob die erforderlichen Versicherungszeiten in der Zusatzversorgung vorliegen, sollte, wenn das Beschäftigungsverhältnis wegen dem Renteneintritt beendet werden soll, unbedingt vorher bei uns erfragt werden.

Antrag auf KVK Zusatzrente

Ist die / der Beschäftigte bis zum Rentenbeginn noch bei der KVK Zusatzversorgungskasse versichert, muss der Arbeitgeber bei der Antragstellung mitwirken.

Beitragsfreie Versicherte, die also zum Zeitpunkt des Rentenbeginns nicht mehr in einem zusatzversorgungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben, stellen den Antrag allein, ohne dass der frühere Arbeitgeber Angaben machen muss.

Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:

1. Antrag auf KVK Zusatzrente
2. Bescheinigung der Krankenkasse über eventuell gezahltes Krankengeld
    (bitte von der Krankenkasse ausfüllen lassen) siehe letzte Seite des Antrages auf KVK Zusatzrente
3. Eine Kopie des vollständigen Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung (nur bei gesetzlich
    Rentenversicherten)
4. Für die Beantragung einer Witwen- /Witwerrente: Kopie der Heiratsurkunde bzw.
    Lebenspartnerschaftsurkunde
5. Für die Beantragung einer Waisenrente: Kopie der Geburtsurkunde