Antrag auf KVK Zusatzrente

Wie wird die KVK Zusatzrente für Versicherte beantragt?

Sind Sie bis zum Rentenbeginn noch bei der KVK Zusatzversorgungskasse versichert, muss der Arbeitgeber bei der Antragstellung mitwirken. Wenden Sie sich daher für die Antragstellung an Ihre Personalabteilung.

Beitragsfreie Versicherte, die also zum Zeitpunkt des Rentenbeginns nicht mehr in einem zusatzversorgungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben, stellen den Antrag allein und direkt bei uns, ohne dass der frühere Arbeitgeber Angaben machen muss.

Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:

1. Antrag auf KVK Zusatzrente

2. Bescheinigung der Krankenkasse über eventuell gezahltes Krankengeld
    (bitte von der Krankenkasse ausfüllen lassen) siehe letzte Seite des Antrages auf KVK Zusatzrente

3. Eine Kopie des vollständigen Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung (nur bei gesetzlich
    Rentenversicherten). Diesen können Sie nach Erhalt nachreichen.

 

Wie wird die KVK Zusatzrente für Witwen oder Witwer beantragt?

Für die Beantragung einer KVK Zusatzrente für Witwen oder Witwer werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Antrag auf KVK Zusatzrente für Witwen bzw. Witwer
  2. Eine Kopie des vollständigen Witwen-/Witwerrentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung (nur bei Hinterbliebenen, die eine Witwen- bzw. Witwerrente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.)
  3. Kopie der Heiratsurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde

 

 

Wie wird die KVK Zusatzrente für Waisen beantragt?

Für die Beantragung einer KVK Zusatzrente für Waisen werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Antrag auf KVK Zusatzrente für Waisen
  2. Kopie der Geburtsurkunde
  3. Eine Kopie des vollständigen Waisenrentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung (wenn der oder die Verstorbene in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war)

 

 

Wann sollte der Antrag auf KVK Zusatzrente eingereicht werden?

Wenn Sie gesetzlich rentenversichert sind, dann reichen Sie den Antrag auf KVK Zusatzrente dann ein, wenn Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung den Rentenantrag gestellt haben. Sobald Sie den Rentenbescheid von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten haben, reichen Sie diesen bitte zu Ihrem Antrag auf KVK Zusatzrente nach. Der Rentenbescheid ist wichtig für die KVK Zusatzrente; vorher können wir Ihnen Ihre KVK Zusatzrente nicht berechnen und auszahlen.

Sind Sie nicht gesetzlich rentenversichert, weil Sie z. B. in einem berufsständischen Versorgungswerk wie der Ärzteversorgung  versichert sind, wenden Sie sich bitte unbedingt frühzeitig, noch bevor Sie Ihr Arbeitsverhältnis wegen des Rentenbeginns beenden möchten, an uns. Wir klären dann mit Ihnen, ob Sie bereits die Anspruchsvoraussetzungen für eine KVK Zusatzrente erfüllt haben.